Hallo allerseits.
Aus der unbefriedigenden Weg zur Entwicklung eines oFFo-Rates haben wir Treuhänder aus WASG-Zeiten nun die Konsequenzen gezogen und geben folgende Erklärung ab, mit der wir dann auch andere Wege beschreiten:
Zitat:
Erklärung der WASG-Treuhänder zur Beendigung ihres Mandats
Die letzte Landesmitgliederversammlung der WASG Bremen am 09. Juni 2007 beschloss die Fortführung des WASG-Forums als offenes Forum:
„Der Landesverband Bremen der WASG überträgt seine Rechte am Diskussionsforum der Bremer WASG einem treuhänderischen Gremium, bestehend aus Teja Thürmer, Sönke Hundt, Friedhelm Grützner und Helmut Weber.
Die LMV beauftragt das Gremium, das Forum nach folgenden Richtlinien in ein offenes Forum linker Organisationen zu überführen:
1. Das Forum wird von einem Rat der beteiligten Organisationen verantwortet. ….“
Die 2007 von der WASG-LMV bestellten Treuhänder Friedhelm Grützner, Sönke Hundt, Teja Thürmer und Helmut Weber, denen das Mandat bis zur Bildung eines Rates der am oFFo beteiligten Organisationen erteilt wurde, erklären:
Der von der WASG beauftragte Rat der am oFFo beteiligten Organisationen konnte nicht realisiert werden und wird nicht zu realisieren sein. Weder die Organisationen in Nachfolge der WASG noch die anderen angesprochenen Organisationen haben sich in einer Weise in Gestaltung oder Betrieb des oFFo eingebracht, dass der über den reinen Forumsbetrieb hinausgehende Auftrag der WASG hätte erfüllt werden können.
Wir Treuhänder legen hiermit das von der WASG erteilte Mandat nieder und übergeben das oFFo an die Vereinigung „Die oFFo-Betreiber“, die wir gleichzeitig mit dem Ziel gründen, die Aufrechterhaltung des oFFo als „offenes und unabhängiges Informations- und Diskussionsinternetforum für linke und soziale Personen und Organisa-tionen in Bremen“ zu sichern.
Bremen, den 28.02.2009
oFFo-Betreiber - die Treuhänder:
gez. Friedhelm Grützner - gez. Sönke Hundt
gez. Teja Thürmer - gez. Helmut Weber
Stattdessen haben wir eine Vereinigung gegründet und die Rechte und Pflichten übertragen. Durch diese Lösung vom Mandat sind nun auch personelle Änderungen möglich und die Flexibilität ist größer.
Zitat:
Satzung
Stand 28. Februar 2009
§ 1 Name, Sitz und Rechtsform
(1) Das „oFFo“ ist ein offenes und unabhängiges Informations- und Diskussions-internetforum für linke und soziale Personen und Organisationen in Bremen. Die Vereinigung der Betreiber des oFFo nennt sich: „Die oFFo-Betreiber“ (im Folgenden: „Vereinigung“)
(2) Die Vereinigung hat ihren Sitz in Bremen.
(3) Die Vereinigung ist eine Vereinigung im Sinne von Art. 9 GG.
§ 2 Zweck und Aufgaben der Vereinigung
(1) Zweck der Vereinigung ist die Förderung der Freiheit und Unabhängigkeit der politischen Information und Diskussion im Sinne von Art. 5 GG mit den Möglichkeiten eines Internetforums.
(2) Einschränkungen der Publikationsfreiheit im oFFo sind neben den Einschrän-kungen nach Art. 5 GG ausschließlich folgende drei Regeln:
1. Die Förderung rechten Gedankenguts und rechter Organisationen ist nicht zulässig.
2. Persönliche Beleidigungen, Verunglimpfungen o.ä. sind entsprechend der jeweils aktuellen Rechtslage nicht zulässig.
3. Verletzungen des Urheberrechts sind entsprechend der jeweils aktuellen Rechtslage nicht zulässig.
Im Zweifelsfall entscheiden die Moderatoren über die Anwendung der Regeln.
Diese Einschränkungen werden durch Löschung von Einträgen und Sanktio-nen gegen verursachende Anwender realisiert. Näheres regeln die Forumsregeln, die als Anlage Bestandteil dieser Satzung sind.
(3) Das Forum bietet interessierten linken und sozialen Organisationen die Möglichkeit zum Betrieb interner und öffentlicher Unterforen, sofern die Absätze 1 und 2 auch für die Unterforen akzeptiert und durch entsprechende Beauftragung von ModeratorInnen realisiert werden. Dabei ist eine Auslegung der Re-gelung nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 zu einer Anforderung solidarischen Um-gangs in den Unterforen ausdrücklich zulässig.
(4) Die Vereinigung ist ausschließlich gemeinnützig tätig und verfolgt keine eigenen wirtschaftlichen Zwecke. Mittel der Vereinigung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
(5) Die Vereinigung löst mit ihrer Gründung die von der WASG treuhänderisch beauftragten bisherigen oFFo-Betreiber ab. Eine entsprechende Erklärung der Treuhänder ist Anlage dieser Satzung.
§ 3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied der Vereinigung können natürliche Personen werden, die Zweck und Aufgaben der Vereinigung unterstützen. Die Anzahl der Mitglieder soll maximal fünf betragen. Die unterzeichnenden Gründungsmitglieder bilden die an-fängliche Mitgliedschaft.
(2) Die Aufnahme in die Vereinigung ist schriftlich bei der Vereinigung zu beantragen, die darüber entscheidet.
(3) Mitglieder können auf Antrag von der Vereinigung ausgeschlossen werden, wenn das auszuschließende Mitglied erheblich gegen die Satzung der Vereinigung verstoßen hat.
Ein erheblicher Satzungsverstoß liegt insbesondere bei einem Verhalten vor, das dem Vereinigungszweck zuwiderläuft.
(4) Ein Austritt ist jederzeit zulässig. Die Kündigung erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber der Vereinigung. Ein ausgeschiedenes Mitglied hat keinerlei Ansprüche an die Vereinigung.
(5) Zugangs- und Domainberechtigungen bleiben bei einem Austritt bei der Vereinigung. Ggf. ist die Inhaberschaft der oFFo-Domain und der elektronischen Adressen der Vereinigung zeitnah an ein anderes Mitglied zu übertragen.
§ 4 Organe der Vereinigung
(1) Einziges Organ der Vereinigung ist die Mitgliederversammlung. Alle laufenden Aktivitäten werden von den Mitgliedern nach Absprache erledigt.
$ 5 Die Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung beschließt über alle Aktivitäten der Vereinigung, insbesondere über folgende Angelegenheiten:
a) Satzungsänderungen,
b) Sanktionen im oFFo, sofern sie nicht durch § 2 Abs. 3 abgedeckt sind,
c) Auflösung der Vereinigung.
(2) Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr durch ein Mitglied einberufen. Die Einberufung muss den Anforderungen des BGB-Vereinsrechts genügen. Ein elektronisches Beschlussverfahren mit Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder ersetzt eine Mitgliederversammlung.
(3) Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit aller Mitglieder oder ab drei anwesenden Mitgliedern beschlussfähig.
(4) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung erfolgen mit einfacher Mehrheit, mit Ausnahme von Beschlüssen, die eine Änderung der Satzung betreffen. Für Beschlüsse, die eine Satzungsänderung betreffen, ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder erforderlich.
(5) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzu-fertigen.
§ 6 Auflösung
(1) Die Mitgliederversammlung kann mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder die Auflösung der Vereinigung beschließen.
Bremen, den 28.02.2009
oFFo-Betreiber - die Mitglieder:
gez. Friedhelm Grützner - gez. Sönke Hundt
gez. Teja Thürmer - gez. Helmut Weber
Wir werden die Forumsuser und die beteiligten weniger aktiven Organisationen anschreiben.
Löschungen des vorhandenen Textbestandes werden aus technischen Gründen erforderlich sein. Wir werden uns um eine Sicherung bemühen, auf die auch später zumindest noch überhaupt eine Zugangsmöglichkeit besteht. Das Onlineforum überschreitet allerdings um ein Mehrfaches die Datenmenge, die mit Standardmitteln eine Rekonstruktion zulässt.
Aufforderung:
Sichert Euch die Euch wichtigen älteren Beiträge - ihre Tage könnten gezählt sein.
Gruß
Die oFFo-Betreiber